Fachportal · Restnutzungsdauer

Gutachten-Restnutzungsdauer.org§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Sachverständigenbeitrag

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Das Gutachten beantwortet eine Frage: Wie lange ist das Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar? Diese Dauer ersetzt die 50-Jahres-Pauschale des Finanzamts.

Die Finanzverwaltung setzt ohne Nachweis 50 Jahre an, also 2 Prozent AfA im Jahr. Ein Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Begründung, in der Regel nach einer Besichtigung, durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Person.

Der Bundesfinanzhof hat diesen Weg mehrfach bestätigt, unter anderem in IX R 25/19 und IX R 14/23. Maßgeblich bleiben die Unterlagen des Einzelfalls und die offenen Veranlagungszeiträume.

Dokumentierte Anerkennungen

ObjektBaujahrDauerErsparnis / Jahr
Berlin-Neukölln191222 Jahre9.327 €
Hamburg-Eimsbüttel195825 Jahre9.946 €
München-Haidhausen189526 Jahre4.851 €

Beauftragung

Das Gutachten auf diesem Portal kostet 699 € inklusive Ortsbesichtigung und ist in 7 Werktagen fertig. Lehnt das Finanzamt nach Nachbesserung endgültig ab, wird der Kaufpreis erstattet.

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