Sachverständigenbeitrag
Gutachten zur Restnutzungsdauer
Das Gutachten beantwortet eine Frage: Wie lange ist das Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar? Diese Dauer ersetzt die 50-Jahres-Pauschale des Finanzamts.
Die Finanzverwaltung setzt ohne Nachweis 50 Jahre an, also 2 Prozent AfA im Jahr. Ein Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Begründung, in der Regel nach einer Besichtigung, durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Person.
Der Bundesfinanzhof hat diesen Weg mehrfach bestätigt, unter anderem in IX R 25/19 und IX R 14/23. Maßgeblich bleiben die Unterlagen des Einzelfalls und die offenen Veranlagungszeiträume.
Dokumentierte Anerkennungen
| Objekt | Baujahr | Dauer | Ersparnis / Jahr |
|---|---|---|---|
| Berlin-Neukölln | 1912 | 22 Jahre | 9.327 € |
| Hamburg-Eimsbüttel | 1958 | 25 Jahre | 9.946 € |
| München-Haidhausen | 1895 | 26 Jahre | 4.851 € |
Beauftragung
Das Gutachten auf diesem Portal kostet 699 € inklusive Ortsbesichtigung und ist in 7 Werktagen fertig. Lehnt das Finanzamt nach Nachbesserung endgültig ab, wird der Kaufpreis erstattet.
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